Neue Friedhofsordnung und neue Friedhofsgebührenordnungen für Friedhof St. Margaretha Emstek, St. Marien Halen und St. Aloysius Höltinghausen

Der Kirchenausschuss der Pfarrgemeinde St. Margaretha Emstek hat auf seiner Sitzung am 13.08.2019 nach langen Verhandlungen (über zwei Jahre) die neue Friedhofsordnung (gilt für alle drei Friedhöfe) und die neuen Friedhofsgebührenordnungen verabschiedet. Diese neuen Ordnungen werden für eine gewisse Zeit bei den Kirchen vollständig ausgehängt. Dauerhaft sind die Friedhofsordnung und die neuen Friedhofsgebührenordnungen auf dieser Homepage https://kath-kirche-emstek.de/downloads/ und während der Dienststunden im Pfarrbüro Emstek einsehbar.

Warum wurde eine Anpassung der Gebührenordnungen erforderlich?

Friedhöfe sind nach geltendem Recht kostendeckende Einrichtungen. Das heißt, dass die jährlichen Einnahmen die jährlichen Ausgaben abdecken müssen. Die Jahresabschlüsse der zurückliegenden Jahre zeigen auf, dass die Friedhöfe in eine deutliche finanzielle Schieflage gekommen sind und zwar so sehr, dass wir schon seit vielen Jahren in Halen ein kräftiges Defizit einfahren. Auch der Haushalt des Friedhofs St. Aloysius in Höltinghausen ist an die Grenzen der Belastbarkeit gekommen. Der Friedhof St. Margaretha in Emstek konnte in den zurückliegenden Jahren noch positive Abschlüsse erzielen. Dieses ist damit zu begründen, dass schon seit vielen Jahren höhere Gebühren eingefordert wurden. Für alle drei Friedhöfe gilt, dass die letzten Gebührenanpassungen über 20 Jahre zurückliegen.

Auf der Ausgabenseite der Friedhöfe schlagen die Pflege der gärtnerischen Anlagen und Wege, Wasser- und Stromversorgungskosten, Kosten der Abfallbeseitigung und die Kosten der allgemeinen Verwaltung durch unsere Friedhofsverwaltung erheblich zu Buche. Darüber hinaus sind immer wieder Instandsetzungsarbeiten notwendig oder andere Erneuerungen, die teilweise auch zu höheren Ausgaben führen. Auch unsere Friedhofskapellen (Leichenhallen) erfordern jährliche Ausgaben.

Der Kirchenausschuss war daher gezwungen, um für die nächsten Jahre ausgeglichene Friedhofshaushalte zu bekommen, eine Gebührenerhebung vorzunehmen. Wiederholt hat das Bischöflich Münstersche Offizialat als Aufsichtsbehörde eine Gebührenanpassung angemahnt. Nur mit einer Gebührenanpassung kann erreicht werden, dass die Friedhöfe wieder kostendeckend zu betreiben sind. Um einen Ausgleich herzustellen, dürfen keine kirchengemeindlichen Mittel eingesetzt werden.

Jeder sollte für sich auch berücksichtigen, dass wir über viele Jahre hindurch an einer vergleichsweise niedrigen Gebühr festgehalten haben. Auch die neuen Gebühren bewegen sich in einem überschaubaren Rahmen. Sie liegen vielfach noch unter den Gebühren anderer Friedhöfe in unserer Umgebung. Der Kirchenausschuss geht davon aus, dass er auf das Verständnis der Friedhofsnutzer hoffen kann.

Positiv zu erwähnen ist, dass durch den Einsatz Ehrenamtlicher auf unseren Friedhöfen erhebliche Personalkosten eingespart werden können. Müssten sämtliche Arbeiten an Fachfirmen vergeben werden, müssten die Gebührensätze schon bald wieder angehoben werden. Ein großes Lob gilt daher den ehrenamtlichen Friedhofshelfern.

Der Kirchenprovisor unserer Gemeinde und unsere Rechnungsführerin sind gerne bereit, nähere Auskünfte zu den neuen Regelungen zu geben.